Wenn Sie mit Ihrem Bildungsträger den Prozess der Träger- und Maßnahmenzertifizierung bei einer Fachkundigen Stelle erfolgreich durchlaufen haben, fehlen Ihnen nur noch zwei Dinge zu Ihrem Glück: Der erste Bildungs- oder Aktivierungsgutschein sowie die Maßnahmenummer.

Step 1: Ihr erster AVGS-Gutschein

Die Maßnahmenummer erhalten Sie erst, wenn Sie den ersten Gutschein erhalten haben. Diesen bekommen Sie entweder per E-Mail vom zuständigen Sachbearbeiter beim Kostenträger oder der Bewerber bringt ihn persönlich vorbei. Sie sollten prüfen, dass das Ziel des Gutscheins sowie der Zeitraum mit Ihrer Maßnahme, beziehungsweise dem Start dieser, übereinstimmen.

Step 2: Maßnahmenummer beantragen

Füllen Sie jetzt den für Sie zutreffenden Fragebogen aus.

Sämtliche Fragebögen, inklusive Ausfüllhilfen und Anlagen finden Sie übrigens auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Die gesammelten Unterlagen schicken Sie dann per E-Mail an den Operativen Service, der für Ihren Standort zuständig ist. 

Schritt 3: Der Maßnahmebogen

Vom Operativen Service erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen spätestens dann Ihre Maßnahmenummer sowie eine Zusammenfassung aller hinterlegten Informationen im Maßnahmebogen. Dies bedeutet, dass Ihr Träger sowie die Maßnahme erfolgreich in der internen Datenbank der Agentur für Arbeit aufgenommen wurde.

Sie sollten den Maßnahmebogen unbedingt genau prüfen, da immer wieder Fehler bei der Erstellung von Maßnahmen in der Datenbank vorkommen, die später zu Problemen führen können, sodass Sie beispielsweise Ihre Vergütung nicht erhalten oder Ihre Maßnahmen nicht im Kursnet hinterlegen können.

Schritt 4: Der erste Kurs oder das erste Coaching

Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie bei der Dokumentation Ihres ersten Kurses oder Coachings keine Fehler machen.