AZAV Maßnahmezulassung

„I`m gonna turn this thing around,
Can you read my mind?“

AZAV Maßnahmezulassung

„I`m gonna turn this thing around,
Can you read my mind?“

AZAV Trägerzulassung und AZAV Maßnahmenzulassung

Worin liegt eigentlich der Unterschied?

 

Um sich als Bildungsträger für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zu qualifizieren, übermitteln Sie uns zunächst den Auftrag, Ihre Trägerzulassung zu begutachten. Nach Vertragsabschluss prüfen wir umgehend, ob alle Voraussetzungen gegeben sind und beraten Sie, sofern Handlungsbedarf besteht, und entwickeln das Konzept. Im Anschluss oder parallel zu der Konzeptentwicklung suchen wir gemeinsam eine fachkundige Stelle aus, um ein Audit-Termin vereinbaren zu können.

Bestätigt der Auditor die Prüfung, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen, übermittelt der Auditor den Audit-Bericht an die Zertifizierungsstelle (FKS), der schließlich das zunächst für fünf Jahre gültige Zertifikat ausstellt. Im Anschluss erfolgt jährlich jeweils ein weiteres Überwachungs-Audit. Nach Ablauf der fünf Jahre erfolgt eine Re-Zertifizierung.

Haben Sie die AZAV Trägerzulassung erhalten, können Sie im nächsten Schritt die AZAV Maßnahmenzulassung beantragen. Die Prüfung erfolgt im Wesentlichen in der Zertifizierungsstelle und umfasst das Gesamtkonzept ebenso wie eine Stichprobe von Referenzmaßnahmen. Die AZAV Zertifizierung für Maßnahmen ist drei Jahre gültig. Sollten Sie an den zertifizierten Maßnahmen vor Ablauf dieser Frist wesentliche Änderungen vornehmen, ist dies allerdings meldepflichtig.

Mindestangaben

Anforderungen an eine AZAV Bildungsmaßnahmen

Konzeptionshilfe

Welche Inhalte benötigen Sie für die Erstellung eines Maßnahmekonzeptes?

Kostenkalkulation

Der Kostenträger möchte, dass Bildungsträger wirtschaftlich handeln. Für den Nachweis dieser Handlung müssen die Maßnahmekosten seitens des Bildungsträgers ausgerechnet werden.