Maßnahme-Zulassung
Mindestangaben für die fachkundige Stelle
Verschaffen Sie sich hier einen Überblick alle Mindestangaben, welche die fachkundige Stelle (Zertifizierungsstelle) in Listenform von Ihnen fordern wird.
Eine Maßnahmezulassung ist lediglich in den Bereichen FbW – berufliche Weiterbildung (Bildungsgutschein) sowie Aktivierung und berufliche Eingliederung (AVGS) seit 01.04.2012 notwendig. In allen anderen Fachbereichen werden die Maßnahmen weiterhin durch Vergabeverfahren an die Träger ausgeschrieben.
Neu sind die Fachbereiche 1 – 6 (§ 5 AZAV), in welche diese Maßnahmen eingeteilt wurden. Besonders bei Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung kommt es immer wieder zu Unsicherheiten.
Die Anforderungen an Konzeption und Kalkulation der Maßnahmen haben dermaßen zugenommen, dass es Trägern der beruflichen Bildung immer schwerer fällt, anforderungsgerechte Maßnahmedokumente zu erstellen.
Immer neue Bekanntmachungen der Bundesagentur für Arbeit sind zu berücksichtigen.

1 Titel
Titel / Bezeichnung der AZAV Maßnahme.

2 Kurzbeschreibung
Kurzbeschreibung der AZAV Maßnahme bzw. des Maßnahmebausteins mit den wichtigsten Maßnahmeinhalten (in Stichpunkten).

3 Zielsetzung
Zielsetzung der AZAV Maßnahme bzw. des Maßnahmebausteins bei Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

4 Wirtschaftszweig
Wirtschaftszweig bei AZAV Maßnahmen bzw. Maßnahmebausteinen der beruflichen Weiterbildung.

5 Systematiknummer
Systematiknummer (5-stellig) lt. KldB 20102 bei AZAV Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.

6 Dauer
Dauer der AZAV Maßnahme bzw. des Maßnahmebausteins.

7 Angaben zu AZAV Maßnahme-Bestandteilen
Angaben zu AZAV Maßnahmebestandteilen in einem Betrieb (inklusive Dauer dieser Maßnahmebestandteile).

8 AZAV Maßnahmekosten
siehe Kostenkalkulation

9 Art der Durchführung der AZAV Maßnahme
- AZAV Einzelmaßnahme (bei § 45 SGB III)
- AZAV Gruppenmaßnahme (im Klassenverband)

10 Teilnahmezahl
Anzahl der Teilnehmenden für die geplante AZAV Bildungsmaßnahme.

11 Besonderheiten der AZAV Maßnahme
Hinweise zu Besonderheiten der AZAV Maßnahme bzw. des Maßnahmebausteins (z.B. Angabe, ob die AZAV Maßnahme zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führen soll; etc.)