AZAV Trägerzulassung

„I know it´s been hard enough on me,
in telling myself that I can roll with the changes“

AZAV Trägerzulassung

„I know it´s been hard enough on me,
in telling myself that I can roll with the changes“

AZAV Trägerzulassung

für Bildungsträger und Arbeitsvermittler

Voraussetzungen und Antragstellung übersichtlich erklärt

„Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch“

lautet der komplette Titel der gesetzlichen Norm, die festlegt, welche Bildungsträger von den Arbeitsagenturen für eine AZAV Zertifizierung anerkannt werden und daher auch als förderungsfähig gelten.

Was hat es mit der als „AZAV“ abgekürzten Verordnung auf sich? Was genau umfasst sie, wen betrifft sie und wie können sich Bildungsträger für die AZAV Zertifizierung qualifizieren? Lesen Sie auf diesen Seiten mehr über die AZAV Trägerzulassung.

Was ist das?

Das Kürzel AZAV steht für die „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“, die 2012 als Rechtsverordnung erlassen wurde. Sie ersetzte die bis dahin gültige „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ (AZWV). 

Was brauche ich?

Um ein AZAV Zertifikat zu erhalten, muss das Bildungsunternehmen insbesondere einige Voraussetzungen erfüllen und belegen können: 

    Fachbereiche

    Fachbereiche für Ihre AZAV Trägerzulassung können sein: