Wie erhalten Sie eine AZAV Trägerzulassung?
Um ein AZAV Zertifikat zu erhalten, muss Ihr Bildungsunternehmen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen und belegen können:
Wer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine AZAV Zertifizierung erfüllen?
Die Prüfung, ob Sie diese Voraussetzungen für eine AZAV Zertifizierung erfüllen, übernimmt eine fachkundige Stelle (FKS), die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) anerkannt wurde. Sowohl die fachkundigen Stellen als auch die DAkkS arbeiten eng mit der Agentur für Arbeit zusammen.
Empfehlung des Beirats
Vorliegen eines Systems zur Sicherung der Qualität nach § 178 Nr. 4 SGB III i.V.m. § 2 Abs. 4 AZAV (gültig für alle Fachbereiche nach § 5 Abs. 1 S. 3 AZAV). Gültig seit dem 25.04.2014.
Gibt es eine Festlegung auf bestimmte Systematiken zur Sicherung der Qualität bei Trägern der Arbeitsförderung?
Eine Festlegung auf bestimmte Systeme zur Sicherung der Qualität bei Trägern der Arbeitsförderung erfolgt nicht. Die in § 178 Nr. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) i.V.m. § 2 Abs. 4 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) genannten Anforderungen werden im Zulassungsverfahren von den fachkundigen Stellen unabhängig vom verwendeten Qualitätssicherungssystem überprüft.
Welche Dokumente muss Ihr Träger-Zulassungsantrag beinhalten?
Ein System zur Sicherung der Qualität nach § 178 Nr. 4 SGB III liegt vor, wenn entsprechend § 2 Abs. 4 AZAV zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen angewendet werden und dadurch die Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen jederzeit gewährleistet und kontinuierlich verbessert werden.
Der Zulassungsantrag des Trägers muss insbesondere eine Dokumentation enthalten:
Empfehlung des Beirats zu § 182 SGB III
Der Beirat bei der BA kann als Expertengremium nach § 182 SGB III Empfehlungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen i.S. des § 176 ff. SGB III i.V.m. der AZAV erlassen. Damit kommt dem Beirat vornehmlich die Aufgabe zu, die von Gesetz- und Verordnungsgebern erlassenen Regelungen bei Bedarf zu konkretisieren, um für eine einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Im Rahmen Ihrer Dokumentation müssen Sie auch die DSGVO Richtlinien beachten und umsetzen. Es muss also ein Datenschutzkonzept her. Hierzu gehören Verschwiegenheitserklärung, Informationsschreiben oder auch ein Konzept im Umgang mit Ihren Unternehmensdaten allgemein.
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung
(1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Der Arbeitgeber hat gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
WICHTIG: Die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist für die Bildungsträger Pflicht, sobald es sich um geförderte Maßnahmen handelt. Hierbei müssen die Teilnehmenden / KundInnen über den Bildungsträger während der Maßnahme Unfallversichert sein.