Bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen durch fachkundige Stellen gem. §§ 176 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (nachfolgend: AZAV)

sowie der Akkreditierung der fachkundigen Stellen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) gibt es verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Aufgaben. Nachstehend haben wir Ihnen ein Konzept verlinkt, welches mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH sowie dem Beirat bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) abgestimmt wurde, und in welchem die Aufgaben und Rollen aller Beteiligten verdeutlicht werden.

ZENTRALE DER BA: Kommunikationskonzept. Zulassung von Trägern und Maßnahmen. Stand: Juli 2022.