AZAV-Trägerzulassung

One size fits all? – (Auch) nicht mit uns!

Warum über eine AZAV-Trägerzulassung? 

Ziel einer AZAV-Trägerzulassung ist es, Ihre grundsätzliche Qualitätsfähigkeit als Träger festzustellen. Die erfolgreiche Trägerzulassung ist die Basis, um im nächsten Schritt eine Zulassung von Maßnahmen  auf der Grundlage der §§ 45, 81 SGB III zu erlangen.

WANN IST EINE AZAV-TRÄGERZULASSUNG ERFORDERLICH?

Eine AZAV-Trägerzulassung ist dann erforderlich, wenn Leistungen in den folgenden sechs Fachbereichen angeboten werden:

      • Fachbereich 1: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
      • Fachbereich 2: Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
      • Fachbereich 3: Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
      • Fachbereich 4: Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
      • Fachbereich 5: Transferleistungen
      • Fachbereich 6: Maßnahmen zur Teilhabe Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben

ANFORDERUNGEN AN EINE AZAV-TRÄGERZULASSUNG

Die Rechtsverordnung AZAV u.a. in Verbindung mit dem verbindlichen Katalog des Beirates nach § 182 SGB III („AZAV-Beirat“) definiert die Anforderungen an eine erfolgreiche Trägerzulassung. Hierzu zählen u.a. Fachkompetenzen, Personalqualifikationen, Dienstleistungsangebot, Raumqualitäten, Qualitätsmanagement.  

KOSTEN FÜR EINE AZAV-TRÄGERZULASSUNG

Zertifizierungs- und Zulassungskosten sind zunächst abhängig von der Organisationsgröße und der Komplexität der Organisation. Parameter sind hier insbesondere die Anzahl der Mitarbeitenden und die Anzahl der Standorte. Insbesondere bei AZAV-Verfahren ist auch der tatsächliche Geltungsbereich zu prüfen. Ggf. kann dieser eingegrenzt werden, so dass nicht die ganze Organisation sich dem Verfahren unterziehen muss. Dies reduziert unseren Aufwand und Ihre Kosten. 

Sprechen Sie uns an. Wir prüfen, welche Optimierungen die Regelwerke in Ihrem Fall zulassen.

Unsere QM-Beratungsleistung

Wir lassen Sie nicht alleine. Ihre Trägerzulassung.

Trägerzulassung 3 Jahre

Egal ob Erstzulassung oder Re-Zertifizierung. Wir bereiten Sie, Ihre Dokumentation, Ihr QM-System, Ihre Mitarbeitenden akribisch und praxisorientiert auf Ihre Träger-Zertifizierung vor.

Trägerzulassung 5 Jahre

Bezogen auf die Laufzeit Ihrer Zertifizierung beraten wir Sie umfassend. Es gibt gute Gründe, sich für eine dreijährige oder eben für eine fünfjährige Laufzeit zu entscheiden.

Überwachungsaudits

Einmal jährlich erfolgt ein Überwachungsaudit. Sie sind sich unsicher, ob Sie gut vorbereitet sind? Wir bereiten Sie, Ihr QM-System, Ihre Dokumentation, Ihre Mitarbeitenden detailverliebt auf Ihre Überwachungsaudits vor.

Interne Audits

Sie möchten sich vorab extern überprüfen lassen? Wir übernehmen Ihre interne Audits, und prüfen Sie vorab –  auf Ihre Trägerzulassung, Ihre Re-Zertifizierung oder Ihre Überwachungsaudits.

Schulungen

Ihre Mitarbeitenden sind Ihr Kapital. Gerne übernehmen wir die Schulung Ihrer Fach- und Führungskräfte, Ihrer DozentInnen, Ihrer Coaches. So können Sie sicher sein, dass Sie geschlossen als Bildungsträger in dieselbe Richtung marschieren.

Allgemeine QM-Beratung

Sie sind sich unsicher, wie Sie ein fundamentales Qualitätsmanagement einrichten? Wir beraten Sie gerne.

Ihr Weg zu uns

Wir gemeinsam.

1 - Beratungs-Gespräch

Sie werden fachlich und ausführlich von uns über den gesamten Ablauf Ihrer Zertifizierung beraten. Diese umfassende Beratung ist kostenlos. Im Anschluss bekommen Sie von uns ein Angebot zum Festpreis.

2 - IST-SOLL Analyse

Hierbei analysieren wir den IST Zustand des Unternehmens und vergleichen Sie mit den AZAV Anforderungen, um mögliche Handlungsempfehlungen zu definieren.

3 - QM-Konzept
Das für Sie entwickelte Konzept wird nun erfolgreich integriert und umgesetzt.
4 - Audit Vor-Prüfung
Internes Audit/Prüfung gemäß Voraussetzung nach AZAV und ggf. Abarbeitung von Schwachstellen. Anschließend erfolgt eine Management-Bewertung für das externe Audit.
5 - Externes Audit
Dein beauftragter Auditor von der Zertifizierungsstelle überprüft die AZAV Anforderungen vor Ort. Nach einer erfolgreichen Prüfung wird das AZAV Zertifikat von der Zertifizierungsstelle ausgestellt.
6 - AZAV ZERTIFIKAT

Herzlichen Glückwunsch!

Get the Party started …

Unser Weg zu Ihrer AZAV Trägerzulassung

Auf folgende Fragen gilt es  – mitunter – Antworten geben zu können:

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No. 1 - § 1 AVGS

Sie (die beauftragten Personen) verfügen über umfassende Kenntnisse der Fachbereiche nach § 5 Absatz 1 Satz 3?

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No. 2 - § 1 AVGS

Sie (die beauftragen Personen) kennen den Inhalt und die korrekte Durchführung von Maßnahmen nach den §§ 45 sowie 81 und 82 des SGB III?

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No. 3 - § 2 AVGS

Sie besitzen eine Erklärung darüber, ob Sie ein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder eine Ablehnung der Eröffnung (mangels Masse) haben?

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No. 4 - § 2 AVGS

Sie verfügen über eine Darstellung Ihrer Organisations- und Personalstruktur sowie deren Eignung für die Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung?

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No. 5 - § 2 AVGS

Sie haben eine Darstellung der Räumlichkeiten für die Teilnehmer der Maßnahmen?

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No. 6 - § 2 AVGS

Sie haben eine Übersicht über Ihr aktuelles Angebot?

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No. 7 - § 2 AVGS

Sie verfügen über eine Darstellung Ihrer Zusammenarbeit mit AkteurInnen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes vor Ort?

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No. 8 - § 2 AVGS

Sie können Ihre Methoden darstellen, die aktuelle arbeitsmarktrelevante Entwicklungen berücksichtigen?

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No. 9 - § 2 AVGS

Sie können bereits durchgeführte Maßnahmen und deren Ergebnisse vorweisen?

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No. 10 - § 2 AVGS

Sie verfügen vielleicht bereits schon über Bewertungen durch Teilnehmende und Betriebe?

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No. 11 - § 2 AVGS

Sie besitzen Angaben und Nachweise (einschl. beruflicher Werdegang und praktische Berufserfahrung) der leitenden Personen sowie der Lehr- und Fachkräfte?

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No. 12 - § 2 AVGS

Sie können die pädagogische Eignung (einschl. methodisch-didaktischer Kompetenz) Ihrer Lehr- und Fachkräfte nachweisen?

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No. 13 - § 2 AVGS

Sie verfügen bereits über Bewertungen Ihrer Lehr- und Fachkräfte durch Teilnehmende?

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No. 16 - § 2 AVGS

Sie haben ein kundenorientiertes und auf Eingliederung gerichtetes Leitbild dokumentiert?

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No. 17 - § 2 AVGS

Sie haben Ihre Unternehmensziele festgelegt und können deren Funktionsweise selbst prüfen?

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No. 18 - § 2 AVGS

Sie verfügen über ein Konzept zur regelmäßigen Fortbildung und Qualifikation der Leitung sowie der Lehr- und Fachkräfte?

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No. 17 - § 2 AVGS

Sie dokumentieren Ihre Zielvereinbarungen und Optimierungsprozesse?

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No. 18 - § 2 AVGS

Sie berücksichtigen arbeitsmarktliche Entwicklungen bei Ihren Maßnahmen zur Arbeitsförderung?

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No. 19 - § 2 AVGS

Sie dokumentieren Ihre kontinuierliche Zusammenarbeit mit Dritten und die Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit?

R

No. 20 - § 2 AVGS

Sie verfügen bereits über ein Qualitätsmanagement oder möchten dieses mit der Zertifizierung nach AZAV einführen?