Warum über eine AZAV-Trägerzulassung?
Ziel einer AZAV-Trägerzulassung ist es, Ihre grundsätzliche Qualitätsfähigkeit als Träger festzustellen. Die erfolgreiche Trägerzulassung ist die Basis, um im nächsten Schritt eine Zulassung von Maßnahmen auf der Grundlage der §§ 45, 81 SGB III zu erlangen.

Trägerzulassung 3 Jahre
Egal ob Erstzulassung oder Re-Zertifizierung. Wir bereiten Sie, Ihre Dokumentation, Ihr QM-System, Ihre Mitarbeitenden akribisch und praxisorientiert auf Ihre Träger-Zertifizierung vor.

Trägerzulassung 5 Jahre
Bezogen auf die Laufzeit Ihrer Zertifizierung beraten wir Sie umfassend. Es gibt gute Gründe, sich für eine dreijährige oder eben für eine fünfjährige Laufzeit zu entscheiden.

Überwachungsaudits
Einmal jährlich erfolgt ein Überwachungsaudit. Sie sind sich unsicher, ob Sie gut vorbereitet sind? Wir bereiten Sie, Ihr QM-System, Ihre Dokumentation, Ihre Mitarbeitenden detailverliebt auf Ihre Überwachungsaudits vor.

Interne Audits
Sie möchten sich vorab extern überprüfen lassen? Wir übernehmen Ihre interne Audits, und prüfen Sie vorab – auf Ihre Trägerzulassung, Ihre Re-Zertifizierung oder Ihre Überwachungsaudits.

Schulungen
Ihre Mitarbeitenden sind Ihr Kapital. Gerne übernehmen wir die Schulung Ihrer Fach- und Führungskräfte, Ihrer DozentInnen, Ihrer Coaches. So können Sie sicher sein, dass Sie geschlossen als Bildungsträger in dieselbe Richtung marschieren.

Allgemeine QM-Beratung
Sie sind sich unsicher, wie Sie ein fundamentales Qualitätsmanagement einrichten? Wir beraten Sie gerne.
1 - Beratungs-Gespräch
Sie werden fachlich und ausführlich von uns über den gesamten Ablauf Ihrer Zertifizierung beraten. Diese umfassende Beratung ist kostenlos. Im Anschluss bekommen Sie von uns ein Angebot zum Festpreis.
2 - IST-SOLL Analyse
Hierbei analysieren wir den IST Zustand des Unternehmens und vergleichen Sie mit den AZAV Anforderungen, um mögliche Handlungsempfehlungen zu definieren.
3 - QM-Konzept
4 - Audit Vor-Prüfung
5 - Externes Audit
6 - AZAV ZERTIFIKAT
Herzlichen Glückwunsch!
Get the Party started …
No. 1 - § 1 AVGS
Sie (die beauftragten Personen) verfügen über umfassende Kenntnisse der Fachbereiche nach § 5 Absatz 1 Satz 3?
No. 2 - § 1 AVGS
Sie (die beauftragen Personen) kennen den Inhalt und die korrekte Durchführung von Maßnahmen nach den §§ 45 sowie 81 und 82 des SGB III?
No. 3 - § 2 AVGS
Sie besitzen eine Erklärung darüber, ob Sie ein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder eine Ablehnung der Eröffnung (mangels Masse) haben?
No. 4 - § 2 AVGS
Sie verfügen über eine Darstellung Ihrer Organisations- und Personalstruktur sowie deren Eignung für die Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung?
No. 5 - § 2 AVGS
Sie haben eine Darstellung der Räumlichkeiten für die Teilnehmer der Maßnahmen?
No. 6 - § 2 AVGS
Sie haben eine Übersicht über Ihr aktuelles Angebot?
No. 7 - § 2 AVGS
Sie verfügen über eine Darstellung Ihrer Zusammenarbeit mit AkteurInnen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes vor Ort?
No. 8 - § 2 AVGS
Sie können Ihre Methoden darstellen, die aktuelle arbeitsmarktrelevante Entwicklungen berücksichtigen?
No. 9 - § 2 AVGS
Sie können bereits durchgeführte Maßnahmen und deren Ergebnisse vorweisen?
No. 10 - § 2 AVGS
Sie verfügen vielleicht bereits schon über Bewertungen durch Teilnehmende und Betriebe?
No. 11 - § 2 AVGS
Sie besitzen Angaben und Nachweise (einschl. beruflicher Werdegang und praktische Berufserfahrung) der leitenden Personen sowie der Lehr- und Fachkräfte?
No. 12 - § 2 AVGS
Sie können die pädagogische Eignung (einschl. methodisch-didaktischer Kompetenz) Ihrer Lehr- und Fachkräfte nachweisen?
No. 13 - § 2 AVGS
Sie verfügen bereits über Bewertungen Ihrer Lehr- und Fachkräfte durch Teilnehmende?
No. 16 - § 2 AVGS
Sie haben ein kundenorientiertes und auf Eingliederung gerichtetes Leitbild dokumentiert?
No. 17 - § 2 AVGS
Sie haben Ihre Unternehmensziele festgelegt und können deren Funktionsweise selbst prüfen?
No. 18 - § 2 AVGS
Sie verfügen über ein Konzept zur regelmäßigen Fortbildung und Qualifikation der Leitung sowie der Lehr- und Fachkräfte?
No. 17 - § 2 AVGS
Sie dokumentieren Ihre Zielvereinbarungen und Optimierungsprozesse?
No. 18 - § 2 AVGS
Sie berücksichtigen arbeitsmarktliche Entwicklungen bei Ihren Maßnahmen zur Arbeitsförderung?
No. 19 - § 2 AVGS
Sie dokumentieren Ihre kontinuierliche Zusammenarbeit mit Dritten und die Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit?
No. 20 - § 2 AVGS
Sie verfügen bereits über ein Qualitätsmanagement oder möchten dieses mit der Zertifizierung nach AZAV einführen?